Energiepaket im Nationalrat beschlossen
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Energiekostenpauschale für Unternehmen

Mit 8.8.2023 beginnt die Beantragung der Energiekostenpauschale. Die Energiekostenpauschale für Unternehmen zielt darauf ab, vor allem Kleinst- und Kleinunternehmen zu unterstützen.

Hier die wichtigsten Eckpunkte:

Energiekostenpauschale - Förderung der Energiekosten rückwirkend für das Jahr 2022:

  • für Unternehmen mit Jahresumsatz 2022 von mind. EUR 10.000 und max. EUR 400.000, die keinen Energiekostenzuschuss 1 (EKZ 1) beantragt haben.
  • Förderhöhe: zwischen EUR 110,- und EUR 2.475,-. Die Förderungshöhe wird für jedes antragstellende Unternehmen abhängig von der Branche, dem Jahresumsatz im Kalenderjahr 2022 und der gewählten Förderungsperiode automatisch berechnet
  • Antragstellung ausschließlich über das USP https://www.usp.gv.at
  • Benötigt werden eine Handysignatur oder ID Austria und ein Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP). Im USP muss auf der Unterseite „Unternehmensdaten“ im Abschnitt „Haupttätigkeit“ eine entsprechende Branchenzuordnung nach ÖNACE vorliegen (ÖNACE-Code)
  • Antragsstellung muss vom Unternehmen selbst durchgeführt werden, keine Stellvertretung durch Steuerberater möglich. Es muss das Antragsformular vollständig ausgefüllt werden. Für die Antragsstellung sind keine weiteren Belege oder Steuerunterlagen erforderlich
  • Anleitung zur Antragsstellung unter: https://www.usp.gv.at/beantragung-energiekostenpauschale.html

Weitere Infos, Richtlinie und FAQs und Pre-Check unter: https://www.energiekostenpauschale.at/

Wir bitten bei weiterführenden Fragen darum, sich schriftlich mit dem Anliegen an unsere E-Mailadresse energiekostenzuschuss@wkv.at zu wenden.

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