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COFAG – Genehmigte Richtlinie muss unverzüglich von der Regierung in Kraft gesetzt werden

Die EU-rechtlichen Unklarheiten zur offenen Auszahlung von COVID-Hilfen haben viele heimische Unternehmen belastet. Nach monatelangem vehementen Drängen der WKÖ liegt nun ein von der EU-Kommission genehmigter Richtlinienentwurf des Bundesministeriums für Finanzen zur Sanierung der meisten Problemfälle vor. Laut EU-Kommission bedeutet der heutige Entscheid, dass österreichische Coronahilfen in Höhe von 750 Millionen Euro genehmigt wurden.

Konkret werden in dem Richtlinienentwurf folgende Themenbereiche angesprochen:

  • Die Überprüfung der Beihilfen in Bezug auf den jeweiligen Unternehmensverbund,
  • die Umwidmung von Beihilfen, die in Überschreitung einer Obergrenze gewährt wurden und
  • die beihilfenrechtskonforme Abwicklung von Spätanträgen (nach 30.6.2022).

Es ist davon auszugehen, dass die Wirkungen der Richtlinie je nach Unternehmensverbund unterschiedlich sein werden, bei manchen Unternehmensgruppen werden die beihilfenrechtlichen Mängel dadurch großteils saniert werden können. Rechtsfragen, die sich aus einer nachträglichen Änderung der Rahmenbedingungen der COFAG-Zuschüsse ergeben, werden geprüft.

Fakt ist: Die Betriebe warten schon viel zu lange auf die ihnen zustehenden Zahlungen, geraten deswegen in Zahlungsschwierigkeiten und können teilweise sogar ihre Bilanzen nicht erstellen. Deshalb – und auch um eine drohende Klagsflut zu verhindern – muss die genehmigte Richtlinie nun ohne jede zeitliche Verzögerung von der Regierung in Kraft gesetzt und von der COFAG so rasch wie möglich abgearbeitet werden.

Die Wirtschaftskammern werden hierzu weiter informieren und stehen in bewährter Weise als Ansprechpartner für betroffene Betriebe zur Verfügung.

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