FFP2 Maskenpflicht
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Weitgehendes Aussetzen der Maskenpflicht mit 1. Juni angekündigt

Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske nur mehr in vulnerablen Settings

Die Bundesregierung hat heute ein Aussetzen der Maskenpflicht im lebensnotwendigen Handel wie Supermärkten, Drogerien, Banken, Tankstellen oder Trafiken mit 1. Juni angekündigt. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen einer FFP2-Maske dann nicht mehr verpflichtend.

In vulnerablen Settings wie dem medizinischen Bereich oder dem Pflegebereich bleibt die Maskenpflicht weiterhin aufrecht. Überall dort, wo viele Menschen zusammenkommen, wird das Tragen einer FFP2-Maske weiterhin empfohlen.

Die angekündigte Verordnung soll mit 1. Juni in Kraft treten und für die Dauer von drei Monaten gelten. Die Bundesländer können darüber hinaus nach eigenem Ermessen weitere Maßnahmen festlegen.

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