

Fünf-Punkte-Programm für eine chancenreiche Kinderbetreuung
„Aus Sicht der Wirtschaft braucht es mehr Kinderbetreuungsplätze, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen, flexible Kooperationen zwischen Unternehmen und Gemeinden, ein zukunftsfähiges Personalmanagement sowie eine landsweite Steuerungsgruppe zur Evaluierung der Maßnahmen auch in möglichen Pilotregionen“, betont WKV-Vizepräsidentin Petra Kreuzer.
„In der Diskussion zum neuen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz geht es aus unserer Sicht primär um das Betreuungsangebot. Vor dem Hintergrund des aktuell vorherrschenden Arbeitskräftemangels sind es die Themen ,Erhöhung der Frauenerwerbsquote‘ und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die im Fokus stehen. Zentraler Ansatz muss hier dieWahlfreiheit der Eltern zwischen privat und öffentlich geführten Einrichtungen sowie hinsichtlich der Standortgemeinde sein“, erklärt Petra Kreuzer, Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Andere Länder beziehungsweise Regionen hätten zudem auch im Bereich der Kinderbildung und der Ausbildungsqualität bei den Elementarpädagog:innen einen deutlichen Vorsprung.
Die Nachfrage an Kinderbetreuungsplätzen, die Eltern eine Berufstätigkeit ermöglichen (VIF-Indikator), übersteigt schon jetzt das Angebot deutlich. Dafür braucht es ein gemeinsames Verständnis. Wesentlich ist dabei, den Bedarf nicht über irgendwelche (zweifelhafte) Erhebungen in den Gemeinden zu definieren, sondern über möglichst attraktive Kinderbetreuungsangebote und Auslastungen zu bestimmen. Die Bedarfsfrage soll und darf sich nicht (nur) anhand der aktuellen Wartelisten etc. stellen, sondern soll insbesondere auch Möglichkeiten zum Ausbau von Arbeitspensen, für Zuzug von Fachkräften etc. schaffen. Wenn, dann sei eine einheitliche landesweite Bedarfserhebung notwendig, die eine Wahlfreiheit der Eltern hinsichtlich Gemeinde und Einrichtung möglich macht. Die WKV hat ein Fünf-Punkte-Forderungspapier ausgearbeitet:
1. VIF-konforme Kinderbetreuungsplätze erhöhen
Auch wenn sich in den vergangenen Jahren unbestritten einiges getan hat, müsse die Anzahl der VIF-konformen Kinderbetreuungsplätze für Kinder ab dem 1. Lebensjahr in Vorarlberg jedes Jahr um zumindest 15 Prozent gesteigert werden. Der Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF) erfasst, wie viele Plätze in der Kinderbetreuung mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern vereinbar sind. Indikatoren sind:
- mindestens 47 Wochen pro Jahr geöffnet (von Montag bis Freitag)
- mindestens 45 Stunden pro Woche geöffnet
- an vier Tagen mindestens 9,5 Stunden geöffnet
- Angebot für Mittagessen
Petra Kreuzer: „Dazu müssen wesentlich intensivere und besser koordinierte Kooperationen über Gemeindegrenzen hinaus entstehen. Derartige Kooperationen sollen etwa in Pilotprojekten oder Modellregionen erprobt und auch finanziell gefördert werden. Die Gemeinden sind aber auch gefordert, die Attraktivität der Kinderbetreuungsangebote an den tatsächlichen Bedürfnissen der Eltern auszurichten“.
2. Ende der Sprengel-Regelung und Wahlfreiheit für Eltern
Ziel müsse auch ein Aufweichen strikter Sprengel-Regelungen und eine damit verbundene Wahlfreiheit für Eltern sein, ob ein Kind eine Kinderbetreuungseinrichtung am Wohn- oder Arbeitsort in Anspruch nimmt und ob das Kind in einer privaten oder öffentlichen Einrichtung untergebracht wird.
3. „Flexible Kooperationen“ zwischen Unternehmen und Gemeinden
Die Schaffung attraktiver Kinderbetreuungsangebote ist grundsätzlich eine Aufgabe der öffentlichen Hand. Private bzw. betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen bilden eine sinnvolle Ergänzung, die die Kommunen entsprechend entlasten. Die Möglichkeit „flexibler Kooperationen“ zwischen Unternehmen und Gemeinden sind dafür ebenso notwendige Voraussetzungen, wie eine deutlich besser ausgebaute finanzielle Förderung betrieblicher Kinderbetreuungseinrichtungen.
4. „Zukunftsfähiges Personalmanagement“
Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels auch bei den Elementarpädagog:innen ist ein „zukunftsfähiges Personalmanagement“ notwendig. Attraktivere Rahmenbedingungen für die Beschäftigten zählen ebenso dazu wie neue Ansätze in der Rekrutierung (auch in anderen Bundesländern und in Kooperation mit Unternehmen).
5. Gemeinsame Steuerungsgruppe
Der weitere Ausbau attraktiver Kinderbetreuungsangebote ist eine gemeinsame Herausforderung – daher plädiert die WKV (noch vor Inkrafttreten des Gesetzes) für die Einrichtung einer gemeinsamen Steuerungsgruppe (Land, Gemeinden, Wirtschaft) mit folgenden Aufgaben:
- Regelmäßiges Monitoring und Bewertung der erzielten Fortschritte
- Entwicklung und Umsetzung konkreter Maßnahmen – auch im Rahmen von Pilotprojekten und Modellregionen – sowie deren Evaluierung