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6.12.2021
Umsatzsteuer-Senkung auf Kunstgegenstände muss verlängert werden
Der Vorarlberger Kunsthandel ist nach wie vor stark von der Pandemie betroffen. Eine Verlängerung des Steuersatzes von fünf Prozent über 2021 hinaus ist eine wichtige Unterstützungsmaßnahme.
Die heimischen Kunsthändlerinnen und -händler trifft die anhaltende Pandemie massiv – erneut müssen sie ihre Betriebe aufgrund des Lockdowns geschlossen halten. „Unsere Händlerinnen und Händler kämpfen nach wie vor mit den Auswirkungen der Pandemie, die Umsätze von 2019 sind noch lange nicht erreicht“, informiert Werner Böhler, Berufsgruppensprecher des Vorarlberger Kunsthandels. Die von der Bundesregierung zu Beginn der Krise eingerichtete Senkung der Umsatzsteuer auf Kunstgegenstände von dreizehn auf fünf Prozent war für die heimischen Betriebe essenziell. Um wieder auf Erfolgskurs zu kommen, brauche es daher eine Verlängerung dieses verminderten Steuersatzes – bis zumindest März 2022.