

Tourismus: Reduzierter Mehrwertsteuersatz muss unbedingt verlängert werden
Aufgrund des Lockdowns hat die Unterstützung de facto nur ein halbes Jahr gewirkt – eine Verlängerung ist auch für Freizeit- und Sportbetriebe wichtig.
„Die Mehrwertsteuersenkung in Gastronomie, Hotellerie und im Kulturbereich ist eine unbürokratische, direkt spürbare und effektive Maßnahme, um den Betrieben die notwendige und zum Teil überlebensnotwendige Liquidität zu verschaffen. Aufgrund der vielen Lockdown-Monate in diesem Jahr konnten die Betriebe die Senkung de facto aber nur rund sechs Monate lang wirklich nutzen“, betonen Markus Kegele (Obmann der Sparte Tourismus und der Fachgruppe Hotellerie) sowie Mike P. Pansi (Obmann Fachgruppe Gastronomie) und fordern: „Es ist daher nur logisch und konsequent, die Umsatzsteuersenkung zu verlängern.“ Mike P. Pansi: „Die Senkung der Mehrwertsteuer auf fünf Prozent war die wichtigste und hilfreichste Maßnahme von allen. Sie hilft der Branche, sofern sie offen ist, am meisten.“
Der Fokus der COVID-bezogenen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen liege auf einer Rekapitalisierung und Stabilisierung der Branche, um den Betrieben nicht nur ein kurzfristiges Überleben zu sichern, sondern auch wieder eine langfristige Perspektive für die Zukunft zu bieten. Dafür benötige es jetzt einen unkomplizierten Liquiditätsschub in Form einer niedrigeren Umsatzsteuer. Auch Wettbewerbsverzerrungen mit den Nachbarländern können so hintangehalten werden, schließlich werden in der Schweiz und Deutschland gastgewerbliche Leistungen mit 3,7 Prozent bzw. sieben Prozent besteuert. Mit der Mehrwertsteuersenkung könnten auch die unabdinbgbar gewordenen Preiserhöhungen abgefedert werden.
Beschlussfassung noch vor Weihnachten ist wichtig
Zudem sollte der 5-Prozent-Satz auch auf sämtliche Sport- und Freizeitbetriebe (z.B. Fitnessstudios, Thermen und Bäder) Anwendung finden, betont der Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Markus Kegele. „Das wäre ein Leistungsanreiz sowie ein wichtiges Signal, um den Optimismus der besonders betroffenen Branchen in der aktuellen schwierigen Pandemiephase zu stärken.“ Da die derzeit befristete Regelung mit Ende des Jahres ausläuft, ist eine Beschlussfassung noch vor Weihnachten notwendig.