

Steuerliche Erleichterung für EPU umgesetzt
Über eine wichtige steuerliche Erleichterung für Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinunternehmen freut sich die EPU-Sprecherin der Wirtschaftskammer Vorarlberg, KommR Susanne Rauch-Zehetner. Der Nationalrat hat gestern eine Arbeitsplatzpauschale beschlossen, mit der die Kosten für das Büro zu Hause künftig mit 1.200 Euro jährlich als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können.
Rund 57 Prozent aller Unternehmen in Vorarlberg sind Ein-Personen-Unternehmen. EPU und Kleinunternehmen prägen die Vorarlberger Wirtschaft wesentlich mit, betont die EPU-Sprecherin und spricht an, dass sich die Arbeitswelt, die Geschäftsmodelle und auch die Wohnsituationen grundlegend geändert haben. Gerade Ein-Personen-Unternehmen arbeiten oft von Zuhause aus. Bisher durften die Kosten für ein Arbeitszimmer und dessen Einrichtung (zum Beispiel anteilige Miete, Strom, Heizung etc.) nur dann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit bildet und der Raum ausschließlich beruflich genutzt wird.
Mit der einfachen Arbeitsplatzpauschale ist es jetzt unbürokratisch möglich, die Kosten in Abzug zu bringen. „Ein wesentlicher Beitrag zu einem modernen und flexiblen Unternehmertum“, sagt Susanne Rauch-Zehetner.
Die Pauschale berücksichtigt betrieblich bedingte wohnraumbezogene Aufwendungen, wie Miete oder Strom. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar, wie Schreibtisch, Drehstuhl oder Beleuchtung bleiben weiterhin zusätzlich abzugsfähig. Unternehmen können die Neuregelung erstmalig bei der Veranlagung 2022 anwenden.