

Spartenobmann Kegele: „Aufstockung der Wirtschaftshilfen kommt zum richtigen Zeitpunkt“
Heute wurde auf Bundesebene eine Ausweitung der Wirtschaftshilfen für die von Einschränkungen betroffenen Betriebe beschlossen. Sie bringen krisengebeutelten Unternehmen rasch nötige Liquidität.
Der Ausfallsbonus wird von 15 auf 30 Prozent im März einmalig verdoppelt und die Obergrenze von 30.000 auf 50.000 Euro angehoben. Damit können bis zu 80.000 Euro an Ausfallsbonus und Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss beantragt werden. Eine Beantragung für März ist ab dem 16. April 2021 möglich.
Als Entschädigung für jene Betriebe, die seit November durchgehend in Kurzarbeit sind, gibt es als Abgeltung für entstandene, nicht aliquotierbare Urlaubsansprüche eine Einmalprämie von 825 Euro netto pro Beschäftigtem in Kurzarbeit und 175 Euro für jeden Mitarbeiter in Kurzarbeit, der Trinkgeldpauschale-berechtigt ist.
Für Gastgärten-Betreiber gibt es eine Investitionsprämie von 10 bzw. 20 Prozent (abhängig von der Unternehmensgröße), wenn ein Betrieb mindestens 5.000 Euro investiert. Die Abwicklung erfolgt über die ÖHT. Für Tourismus-Spartenobmann Markus Kegele kommen die Unterstützungsmaßnahmen zur richtigen Zeit: „Die verbesserten Maßnahmen tragen zur Stabilisierung unserer hart getroffenen Branche bei.“