

Kurzarbeit: Personal halten und nach dem Lockdown durchstarten
WKV begrüßt neue Saisonstarthilfe zur Fachkräftesicherung und Bonus für Beschäftigte.
Der aktuelle Lockdown gefährdet Beschäftigung und Unternehmen. Im Tourismus steht die existenzielle Wintersaison auf dem Spiel. Daher haben sich Bundesregierung und Sozialpartner auf Maßnahmen geeinigt. „Insgesamt stellt die neue Corona-Kurzarbeit sicher, dass direkt vom Lockdown betroffenen Betrieben auf jeden Fall die volle Beihilfe bis 31. März 2022 gewährt wird. Zudem ist es gelungen, den Unternehmen einen unbürokratischen Zugang zur Kurzarbeit zu sichern. Das ist gerade für den Tourismus, wo erneut eine existenziell wichtige Wintersaison auf dem Spiel steht, besonders wichtig“, erklärt WKV-Präsident Hans Peter Metzler.
Neue Starthilfe
Spartenobmann Markus Kegele ergänzt: „Wir begrüßen die Neuregelung, die den Unternehmen mehr zeitlichen Spielraum verschafft.“ Wichtig sei, dass Abwicklung durch das AMS jetzt rasch und unbürokratisch erfolgt. Erfreut zeigt er sich vor allem über die neue Starthilfe für Saisonbetriebe. Denn ein besonderes Problem war bisher für Saisonbetriebe, dass als Kriterium für die Gewährung von Kurzarbeit ein vorangegangener vollentlohnter Monat notwendig war. Dies konnten sie naturgemäß nicht erfüllen, weil viele ihrer Mitarbeiter erst mit Saisonstart im November oder Dezember eingestellt werden. Um dieses Dilemma zu entschärfen, wurde nun eine Sonderregelung getroffen: Saisonbetriebe, die Personal zwischen 3. November und dem Ende des Lockdowns einstellen, erhalten vom AMS eine Starthilfe in Höhe von 65 Prozent der Arbeitskosten. Diese gebührt bis inklusive dem ersten, vollentlohnten Kalendermonat, d.h. bis 31.Dezember 2021 oder 31.Jänner 2022. Danach folgt entweder eine reguläre Beschäftigung oder notfalls Kurzarbeit.
Zudem wurden Rahmenbedingungen bei der Beantragung der Corona-Kurzarbeit wurden erleichtert. Es wird eine Saisonstarthilfe für die Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geben, die in der Saison tätig und vor allem in den Tourismusregionen unverzichtbar sind. Zusätzlich werden 500 Euro für Personen ausbezahlt, die besonders lange in Kurzarbeit waren. Arbeitnehmer/innen in Trinkgeldbranchen, die bei Kurzarbeit nicht nur 10,15 oder 20 Prozent ihres Einkommens, sondern zusätzlich Trinkgeld verlieren, erhalten dafür ab Dezember eine erhöhte Vergütung. „In Summe haben wir eine für Betriebe und Mitarbeiter hilfreiche Lösung erreicht. Die Corona-Kurzarbeit ermöglicht es, Personal für die Zeit nach dem Lockdown zu halten“, sagen Metzler und Kegele.
Neben der Kurzarbeit, die ein entscheidender Baustein für die Branche ist, um den schwer geprüften Tourismusbetrieben den Weg durch den Lockdown und den Restart zu erleichtern, seien aber auch weitere Schritte notwendig. So müssen nun auch die Richtlinien für die angekündigten Wirtschaftshilfen, insbesondere Ausfallsbonus, Verlustersatz, Härtefallfonds, Veranstalterschutzschirm, Überbrückungsgarantien, etc. finalisiert werden.