Günther Plaickner, Innungsmeister der Friseure
© Frederick Sams

Körpernahe Dienstleister fordern Klarheit!

Sowohl für den Handel als auch die Gastronomie und den Tourismus sind im Februar Anpassungen der Zutrittsbeschränkungen geplant. Wie die Situation aber bei den körpernahen Dienstleistern aussieht, ist nach wie vor unklar. Der Innungsmeister der Friseure, Günther Plaickner, verlangt klare und rasche Ansagen der Entscheidungsträger.

„Bei uns ist, wie auch im Handel, das Tragen einer FFP2-Maske ohnehin Pflicht, damit ist das Infektionsrisiko auf ein Minimum reduziert, daher herrscht großes Unverständnis darüber, dass hinsichtlich der körpernahen Dienstleister:innen bis dato noch kein Wegfall der 2G-Regel kommuniziert wurde“, betont Günther Plaickner, Innungsmeister der Friseure, und fordert: „Auch bei uns muss mit spätestens 12. Februar die 2G-Regel aufgehoben werden.“ Man brauche dringend eine Perspektive, wie es in den kommenden Wochen weiter gehe, stellt Plaickner klar. „Kund:innen, die noch nicht über einen 2G-Nachweis verfügen, werden um die Möglichkeit beraubt, bereits einen Termin zu reservieren, wodurch die Branche jeden Tag weitere Kund:innen verliert“, erklärt der Innungsmeister und führt aus: „Nach wie vor wandern viele Kundinnen und Kunden zu Salons im benachbarten Ausland ab oder lassen sich ihre Haare zuhause ‚schwarz‘ schneiden. Diese wieder zurückzugewinnen wird sehr schwierig werden.“ 

Günther Plaickner: „Zur Not tragen wir auch eine 3G-Regelung mit, aber wir brauchen jetzt dringend klare Ansagen, mit welchen Anpassungen in Bezug auf die Eintrittsregeln wir Ende dieser Woche rechnen können. Dass es auch bei uns zu einer Erleichterung kommen muss, das steht außer Frage.“

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