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Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz: WKV anerkennt erste positive Ansätze
WKV-Vizepräsidentin Petra Kreuzer begrüßt die Bemühungen, um quantitative und qualitative Verbesserungen in der Kinderbetreuung.
„Eine qualitativ hochwertige, leistbare und ganztätige Kinderbetreuung, flächendeckend ausgebaut und mit wenig Schließtagen ist für den Erhalt eines erfolgreichen Wirtschaftsstandorts wie Vorarlberg unverzichtbar. Damit werden wir einerseits für die dringend benötigten Fachkräfte aus dem Ausland interessant und ermöglichen andererseits unseren vielfach sehr gut ausgebildeten Frauen den Wiedereinstig ins Berufsleben“, erklärt Petra Kreuzer, Vizepräsidentin der Wirtschaftskammer Vorarlberg. Ein sehr wichtiger Teil der Kinderbetreuung sei zudem die Kinderbildung, da im Zuge dessen Talente und Begabungen unserer Kinder schon früh gefördert und gestärkt und den Kindern aus sozial benachteiligten Familien Chancengerechtigkeit und soziale Mobilität geboten werden – dies alles sichert den auch künftig benötigten Arbeitskräftebedarf ab.
Kreuzer: „Das heute präsentierte neue Vorarlberger Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz ist ein guter erster Schritt in die richtige Richtung. Mit diesem Gesetz wird eine wichtige Grundvoraussetzung für den chancenreichsten Lebensraum für unsere Kinder erfüllt. Jede Bemühung, um quantitative und qualitative Verbesserungen zu erhalten, ist zu begrüßen.“
Die Praxistauglichkeit werde sich zeigen und auch, ob die Gemeinden imstande und willens sein werden, die angekündigten Vorhaben auch umzusetzen. Das Angebot entsprechender Öffnungszeiten müsse jedenfalls ein verlässliches sein.
„Aus unserer Sicht müsste im Sinne einer wirklichen Flexibilität, Mitarbeiter:innen in den Vorarlberger Unternehmen auch auf eine Betreuungseinrichtung am Arbeitsort Zugriff haben. Bezüglich der Betreuungsmöglichkeit für Kinder ab dem ersten Lebensjahr ist ebenfalls noch Luft nach oben“, sagt Kreuzer. Zentrale Herausforderung bleibt das Personal und deren Entlohnung. Hier werden mehr Anstrengungen notwendig sein, um genügend Menschen für die verschiedenen elementarpädagogischen Berufsfelder zu begeistern. Eine stärkere Einbindung der Wirtschaft in diesen Gesetzesprozess wäre wünschenswert gewesen. Noch fehle der Gesetzesentwurf, im Rahmen der Begutachtung werde man aber Defizite bzw. Erwartungen aus Sicht der Wirtschaft aufzeigen.