Kindergarten
© Mauche Daniel

Kinderbetreuung braucht konkreten Plan

Die Zahl der betreuten Kinder und Tagesmütter ist zuletzt stark gesunken. Mit Vorjahresanalysen und Einzelmaßnahmen wie der Aufstockung von Fördermitteln oder des Tageseltern-Angebots allein wird die Bewältigung der angespannten Situation in Sachen Kinderbetreuung nicht gelingen – die Nachfrage steigt, während die Kapazitäten nach wie vor zu gering sind. „Wir kommen ohne konkreten Fahrplan offensichtlich nicht weiter. Wir müssen jetzt handeln, und dazu legen wir mit unserem Fünf-Punkte-Programm die richtigen Ansatzpunkte für eine adäquate Kinderbetreuung im Land vor“, sagt WKV-Direktor Christoph Jenny.

Die im Rahmen des gestrigen Pressefoyers mit Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink, Gemeindeverbandspräsidentin Andrea Kaufmann und Angelika Hagspiel (Geschäftsführerin der Kinderbetreuung Vorarlberg GmbH) präsentierten Zahlen aus dem Jahresbericht – in Summe konnten im vergangenen Jahr 412 neue Betreuungsplätze geschaffen werden – können nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass wir weiterhin vor sehr großen Herausforderungen stehen. Aus Sicht der Wirtschaft braucht es mehr Kinderbetreuungsplätze, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen, flexible Kooperationen zwischen Unternehmen und Gemeinden, ein zukunftsfähiges Personalmanagement sowie eine landesweite Steuerungsgruppe zur Evaluierung der Maßnahmen auch in möglichen Pilotregionen: 

Fünf-Punkte-Plan der WKV

1. VIF-konforme Kinderbetreuungsplätze erhöhen
Auch wenn sich in den vergangenen Jahren unbestritten einiges getan hat, muss die Anzahl der VIF-konformen Kinderbetreuungsplätze für Kinder ab dem 1. Lebensjahr in Vorarlberg jedes Jahr um zumindest 15 Prozent gesteigert werden. Der Vereinbarkeitsindikator für Familie und Beruf (VIF) erfasst, wie viele Plätze in der Kinderbetreuung mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern vereinbar sind. Indikatoren sind:

  • mindestens 47 Wochen pro Jahr geöffnet (von Montag bis Freitag)
  • mindestens 45 Stunden pro Woche geöffnet
  • an vier Tagen mindestens 9,5 Stunden geöffnet
  • Angebot für Mittagessen

Dazu müssen wesentlich intensivere und besser koordinierte Kooperationen über die Gemeindegrenzen hinweg entstehen. Derartige Kooperationen sollen etwa in Pilotprojekten oder Modellregionen erprobt und auch finanziell gefördert werden. Die Kommunen sind aber auch gefordert, die Attraktivität der Kinderbetreuungsangebote an den tatsächlichen Bedürfnissen der Eltern auszurichten. 

2. Ende der Sprengel-Regelung und Wahlfreiheit für Eltern
Ziel muss auch ein Aufweichen strikter Sprengel-Regelungen und eine damit verbundene Wahlfreiheit für Eltern sein, ob ein Kind eine Kinderbetreuungseinrichtung am Wohn- oder Arbeitsort in Anspruch nimmt und ob das Kind in einer privaten oder öffentlichen Einrichtung untergebracht wird.

3. Flexible Kooperationen zwischen Unternehmen und Gemeinden
Die Schaffung attraktiver Kinderbetreuungsangebote ist grundsätzlich eine Aufgabe der öffentlichen Hand. Private bzw. betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen bilden eine sinnvolle Ergänzung, die die Kommunen entsprechend entlasten. Die Möglichkeit „flexibler Kooperationen“ zwischen Unternehmen und Gemeinden sind dafür ebenso notwendige Voraussetzungen, wie eine deutlich besser ausgebaute finanzielle Förderung betrieblicher Kinderbetreuungseinrichtungen.

4. Zukunftsfähiges Personalmanagement
Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels auch bei den Elementarpädagog:innen ist ein zukunftsfähiges Personalmanagement notwendig. Attraktivere Rahmenbedingungen für die Beschäftigten zählen ebenso dazu wie erweiterte Aus- und Weiterbildungsangebote sowie neue Ansätze in der Rekrutierung – auch in anderen Bundesländern und in Kooperation mit Unternehmen.

5. Gemeinsame Steuerungsgruppe
Der weitere Ausbau attraktiver Kinderbetreuungsangebote ist eine gemeinsame Herausforderung – daher plädiert die Wirtschaftskammer Vorarlberg (noch vor Inkrafttreten des Gesetzes) für die Einrichtung einer gemeinsamen Steuerungsgruppe – bestehend aus Land, Gemeinden und Wirtschaft – mit folgenden Aufgaben:

  • Regelmäßiges Monitoring und Bewertung der erzielten Fortschritte
  • Entwicklung und Umsetzung konkreter Maßnahmen – auch im Rahmen von Pilotprojekten und Modellregionen – sowie deren Evaluierung.

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