

Investitionen in Photovoltaik rechnen sich derzeit besonders rasch
Für ökologische Maßnahmen gibt es die erhöhte Investitionsprämie von 14 Prozent – aber nur bis 28. Februar 2021.
„Betriebe, die eine Photovoltaik-Anlage oder einen Stromspeicher errichten wollen, sollten das jetzt tun. Denn diese Investitionen rentieren sich besonders rasch“, rät Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Grund dafür ist die Investitionsprämie, die es für ökologische Investitionen sogar in doppelter Höhe (14 Prozent) gibt. Zusätzlich kann die erhöhte Prämie noch mit anderen Förderinstrumenten kombiniert werden. „Unternehmen berichten uns, dass die Wirtschaftlichkeit der Investition durch diesen attraktiven Fördermix deutlich besser ausfällt als in der Vergangenheit. Die Anschaffung rentiert sich schon nach wenigen Jahren – ausreichend Sonneneinstrahlung und Eigenverbrauch natürlich vorausgesetzt“, so Schwarzer. Bis dato amortisierte sich die Investition meist erst nach gut zehn Jahren.
Konkret wird die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage vom Klima- und Energiefonds mit einem Investitionszuschuss von bis zu 250 EUR pro kWp unterstützt, außerdem können Unternehmen neben der erhöhten Investitionsprämie von 14 Prozent noch die degressive Abschreibungsmethode nutzen. Dazu kommt eine Erleichterung, die seit dem Vorjahr wirksam ist: „Unternehmen profitieren auch davon, dass mit der Steuerreform 2020 eine wichtige Forderung der Wirtschaftskammer erfüllt wurde und die sogenannte Eigenstromsteuer gefallen ist“, sagt Schwarzer. Dadurch ist für den selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom keine Elektrizitätsabgabe mehr zu bezahlen.
Einreichtermin läuft bald ab, Verlängerung bei Durchführung geplant
Wer die Investitionsprämie lukrieren möchte, muss rasch handeln. Denn die Förderanträge können nur noch bis 28. Februar über die AWS gestellt werden. Um mehr Projekte fördern zu können, soll die Deadline für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, von 28. Februar 2021 auf den 31. Mai 2021 verlängert werden. Auch der Investitionsdurchführungsrahmen, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, wird erstreckt.
„Wenn Sie ein solides Geschäftsmodell mit Zukunftsperspektive und einen Standort mit guter Sonneneinstrahlung haben, machen Sie es wie viele andere Unternehmerinnen und Unternehmer, investieren Sie mit gutem Return in Ihre Eigenversorgung mit Energie,“ appelliert der Experte.
Unternehmen berichten, dass die Wirtschaftlichkeit der Investitionen durch den attraktiven Fördermix jetzt deutlich besser als bisher ist. Die Anschaffung rentiert sich in diesen Fällen (gute Sonneneinstrahlung und Eigenverbrauch vorausgesetzt) schon nach wenigen Jahren und nicht – wie bisher - nach 10 Jahren oder mehr.
Im Detail: Investitionsprämie
Um die österreichische Wirtschaft in Folge der Corona-Krise zu unterstützen, hat die Bundesregierung mit der aws Investitionsprämie ein neues Förderungsprogramm konzipiert, welches einen Anreiz für Unternehmensinvestitionen schafft. Investitionen in ökologische Maßnahmen, wie eben die Errichtung von PV-Anlagen und Stromspeicher werden durch die erhöhte Investitionsprämie in Höhe von 14 % unterstützt. Anträge auf Investitionsprämie können noch bis Ende Februar 2021 bei der aws eingebracht werden. Hierfinden Sie eine Vorschau des Antragsformulars.
Geplante Änderungen durch den Bund
Bei der Investitionsprämie sind folgende Erleichterungen in Vorbereitung:
- Verlängerung der Frist für die erste Maßnahme, die den Beginn der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2021 auf den 31. Mai 2021
- Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2022 auf den 28. Februar 2023 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen bis zu EUR 20 Mio.)
- Verlängerung des Investitionsdurchführungszeitraums, der den Abschluss der Investition kennzeichnet, von derzeit spätestens 28. Februar 2024 auf den 28. Februar 2025 (bei Anträgen mit einem Investitionsvolumen über EUR 20 Mio.)
- Verlängerung der Abrechnungsfrist von drei auf sechs Monate
Erste Maßnahmen sind Bestellungen, Kaufverträge, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen oder der Baubeginn. Planungsleistungen und Finanzierungsgespräche zählen nicht zu den ersten Maßnahmen.
Bitte beachten Sie:
Die Anpassung der Richtlinie und die erforderliche Gesetzesänderung sind noch ausständig. Die geplanten Änderungen betreffen sowohl bestehende Anträge bzw. Verträge als auch neue Anträge.
Investitionszuschuss durch den Klima- und Energiefonds
Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt den Einsatz von klimaschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugungsanlagen und fördert mit dieser Aktion die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages ausbezahlt. Die Einreichung für die Förderaktion „Photovoltaik-Anlagen“ verläuft in einem 2-stufigen Verfahren: Schritt 1 – Registrierung, Schritt 2 – Antragstellung. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online unter www.pv.klimafonds.gv.at und ist in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets, längstens bis 31.12.2022 möglich.
Für freistehende Anlagen/Aufdachanlagen bis zur Obergrenze von 50 kWp gelten für Antragstellungen ab 22.12.2020 folgende Förderpauschalen:
• 250 EUR/kWp für 0 bis 10 kWp
• 200 EUR/kWp für jedes weitere kWp zwischen >10 bis 20 kWp
• 150 EUR/kWp für jedes weitere kWp >20 kWp bis 50 kWp
Für gebäudeintegrierte Photovoltaik-Anlagen (GIPV) gibt es einen Bonus in der Höhe von zusätzlich 100 EUR/kWp. Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich der Größe der Photovoltaik-Anlage, gefördert werden allerdings maximal 50 kWp.