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Haltung von Landeshauptmann Wallner in Sachen 2G-Regelung ist richtig
WKV-Präsident Hans Peter Metzler: „Landeshauptmann Markus Wallner hat unsere volle Unterstützung, wenn es um die Abschaffung der 2G-Regelung geht.“ Die Lage hat sich geändert, das erfordert aus Sicht der Wirtschaftskammer angepasste Maßnahmen.
„Die Ankündigung, zwar den Lockdown für Ungeimpfte aufzuheben, gleichzeitig aber an der 2G-Regelung festzuhalten, ist mehr als zu hinterfragen. Die Ungeimpften haben dann zwar offiziell die Erlaubnis, an den Geschäften vorüberzugehen, aber hineingehen und etwas erwerben dürfen sie nicht. Das ist absurd und grenzt an einen Schildbürgerstreich. Handel und körpernahe Dienstleister wiederum sind weiter zur Kontrolle gezwungen, obwohl einen Tag darauf sogar die Impfpflicht in Kraft tritt. So verärgert man nur Betriebe und Ungeimpfte doppelt“, betont WKV-Präsident Hans Peter Metzler. Umso erfreulicher sei jetzt das Umdenken von LH Wallner, die 2G-Regelung gehöre aufgehoben.
Selbst die GECKO-Kommission gehe davon aus, dass ein Lockdown für ungeimpfte Personen keine zielführende Maßnahme mehr ist, da keine Überlastung der Spitalskapazitäten droht: „Warum dann noch ausgerechnet der Erwerb von Waren im Handel eine besondere Pandemiegefahr darstellen soll, ist völlig unverständlich. Zumal das Tragen einer FFP2-Maske einen sehr hohen Schutz bietet, wie das Max-Planck-Institut gerade nochmals klar dargelegt hat“, sagt Metzler.
Es brauche jetzt einen konkreten und sachlich hilfreichen Ausstiegsplan aus den COVID-Maßnahmen. Präsident Metzler: „Da die Omikron-Variante offensichtlich nicht zu einer Überlastung des Gesundheitssystems führt, ist ein Ausschluss von 30 Prozent der Bevölkerung aus dem Erwerb von Konsumgütern nicht zu rechtfertigen. Vor allem aber die Impfpflicht macht einen Strategiewechsel bei den COVID-Maßnahmen notwendig.“ Daher müsse mit der Einführung der Impfpflicht die 2G-Regelung im Handel, bei körpernahen Dienstleistern und auch in weiterer Folge in der Gastronomie wieder abgeschafft werden. Ebenso müsse die Sperrstunde um 22 Uhr in der Gastronomie fallen, deren Nutzen völlig fraglich beziehungsweise längst widerlegt sei.