
_Gettyimages_SARINYAPINNGAM.jpg)
Härtefall-Fonds wird neu aufgelegt
WKV-Direktor Christoph Jenny: „Mit der Neuauflage des Härtefall-Fonds geht eine wesentliche Krisenunterstützung für Selbstständige in die Verlängerung.“
Für weitere fünf Betrachtungszeiträume – nämlich November und Dezember 2021 sowie Jänner, Februar und März 2022 – ist die Antragstellung nun ab 1. Dezember bis 2. Mai 2022 möglich. Bis zu diesem Tag wird auch die rückwirkende Antragstellung für alle fünf Betrachtungszeiträume der Phase 4 möglich sein. Unternehmerinnen und Unternehmer mit starken Umsatzrückgängen können monatlich bis zu 2.000 Euro erhalten.
Erhöhte Mindestförderung für November und Dezember
Die Mindestförderhöhe beim neu aufgelegten Härtefall-Fonds beträgt 600 Euro. Das Förder-Kriterium der „wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19“ besteht weiterhin, das bedeutet, dass entweder ein Umsatzeinbruch von 40 Prozent vorliegen muss oder laufende Kosten nachweislich nicht gedeckt werden können. Für die ersten beiden Betrachtungszeiträume im Lockdown, November und Dezember 2021, wurde eine Sonderregelung getroffen: Für diese beiden Monate beträgt die Mindestförderhöhe 1.100 Euro, es muss ein Umsatzeinbruch von 30 Prozent vorliegen. Unverändert bleibt die Identifizierung des Förderwerbers mittels seiner digitalen Handy-Signatur. WKV-Direktor Jenny: „Die Wirtschaftskammer wird die Abwicklung in bewährter Weise fortführen.“
Zum Antrag geht's hier: https://haertefall-fonds.wko.at/