Hans Peter Metzler
© Mauche Daniel

Energieversorgung und Leistbarkeit müssen für Betriebe und Haushalte gesichert sein 

Der Krieg in der Ukraine erschüttert uns alle. Wir verfolgen den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und dessen Auswirkungen mit größter Sorge. Über all dem Wirtschaftlichen steht das große menschliche Leid und die humanitäre Katastrophe, die es rasch und im Verhandlungswege zu beenden gilt. Die EU sollte sich dringend zum Partner einer Verhandlungslösung machen – im gemeinsamen Interesse aller am Krieg Beteiligten und vom Krieg Betroffenen. 

Die Welle der Solidarität ist erfreulicherweise groß und darf nicht nachlassen, das sind wir als humanistische Zivilgesellschaft einfach schuldig. Hier werden wir uns als Wirtschaftskammer im Sinne einer humanitären Verpflichtung auch einbringen. Derzeit arbeiten wir intensiv an raschen Maßnahmen für die Menschen, die aufgrund des Ukraine-Krieges in unser Land kommen. Vorstellbar wäre es auch, dass Vorarlberger Firmen Patenschaften für Ukrainische Flüchtlingsfamilien übernehmen. Es gilt jetzt, auf die Bedürfnisse dieser vor Krieg fliehenden Menschen einzugehen und ihre besondere Schutzbedürftigkeit zu wahren. 

Die Folgen des Krieges sind aber auch massive wirtschaftliche Verwerfungen, die über die Folgen der Pandemie hinausgehen. Wir können die weltpolitischen Gegebenheiten nicht ändern, aber wir können auf der Entlastungsseite das Notwendige tun, um die Wirtschaft bestmöglich aufrecht zu erhalten. Versorgungsicherheit und Leistbarkeit müssen gewährleistet werden. Wichtig ist jetzt eine spürbare Entlastung von Steuern und Abgaben.

Andere europäische Länder haben bereits umfassende Maßnahmen zur Dämpfung der Energiepreise gesetzt - Österreich ist hier noch säumig. Im Bereich Strom und Erdgas braucht es eine Strompreiskompensation bei Unternehmen. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Steuergutschrift für Unternehmen, wenn es um Strom oder Erdgas geht. Um bei den hohen Preisen für Diesel und Benzin gegenzusteuern, schlagen wir eine kombinierte Senkung von Mehrwertsteuer und Mineralölsteuer vor – bis hin zu einem temporären Aussetzen der Mineralölsteuer. Es muss auch diskutiert werden, ob die CO2-Bepreisung wirklich wie geplant mit Juli in Kraft treten soll. Entscheidend ist, dass es eine Kompensation für die Betriebe gibt. Alles muss auf den Tisch und diskutiert werden, was sinnvoll ist und was nicht. 

Angesichts der explodieren Energiekosten dürfen auch preispolitische Maßnahmen, insbesondere auch die Festsetzung von Höchstpreisen kein Tabuthema mehr sein. Andere europäische Länder haben hier bereits Regulierungen getroffen, die EU-Kommission erlaubt in Ausnahmefällen derartige Markteingriffe. Die Entwicklungen in diesen Ländern – der Kreis umfasst mittlerweile zehn Staaten – zeigen bereits preisdämpfende Wirkungen, auch über diese Länder hinaus am gesamteuropäischen Markt. Weiters sollten die Einnahmen aus dem erhöhten Steueraufkommen und den Gewinnen des Energiesektors (Windfall Profits) zur Unterstützung der besonders betroffenen Wirtschaftskreise verwendet werden. Wir fordern zur Abfederung der Krisenauswirkungen die rechtzeitige Verlängerung des aktuellen Kurzarbeitszeitmodells sowie Liquiditätshilfen für die betroffenen Unternehmen. Laut Nationalbank (ÖNB) haben die Liquiditätshilfen (Stundungen von Steuern, SV-Abgaben, Überbrückungskredite, Garantien usw.) bereits in der Corona-Krise ganz wesentlich dazu beigetragen, Insolvenzen zu verhindern. 

Die Bundesregierung ist aufgerufen, alles zu tun, um die Energieversorgung in der Wirtschaft und im Mobilitätsbereich aufrecht zu erhalten, sowie die Unternehmen und deren Mitarbeiter:innen in dieser schwierigen Situation rasch mit ganz konkreten Entlastungschritten zu unterstützen.

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