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Energiepreise: Rasch weitere Maßnahmen setzen
WKV-Präsident Hans Peter Metzler sieht noch weiteren Handlungsbedarf der Bundesregierung, um die hohen Energiepreise abzufedern.
In der aktuellen Situation hätten Bürokratismus und Schönfärberei keinen Platz – es gelte den Fortbestand unserer Betriebe zu sichern. Im Vergleich zum Jahr 2019 rechnen Expertinnen und Experten der WKO für Betriebe mit Energie-Mehrkosten von insgesamt sechs Milliarden Euro. Besonders betroffen sind Unternehmen in der Güterproduktion, im Handwerk, in der Verkehrswirtschaft und in Teilen des Handels. Nicht wenige dieser Betriebe kommen inzwischen durch diese Mehrkosten in beträchtliche wirtschaftliche Probleme.
Steuer- und Abgabensenkung
„Wichtig ist jetzt ein schnelles Aussetzen oder Senken von Steuern und Abgaben, um die Betriebe spürbar zu entlasten. Auf der anderen Seite müssen energieintensive Betriebe rasch finanziell unterstützt werden“, verweist der WKV-Präsident auf weitere Maßnahmen zum Energiepaket.
Bislang sei nur die Senkung der Elektrizitäts- und Erdgasabgabe berücksichtigt worden, viele andere wichtige Sofort-Maßnahmen wurden ignoriert. „Die von der Bundesregierung angekündigten Entlastungen sind bestenfalls ein erstes Herantasten an eine Lösung. Die Maßnahmen sind ein Entlastungsschritt für Haushalte, aber eindeutig zu wenig für energieintensive Unternehmen.“
Was die weiteren Budgetaufstockungen für Ökostrom (Ausbau Windkraft und PV) betrifft: Diese würden wenig nützen, solange das Klimaministerium die fehlenden Verordnungen für Ökostrominvestitionen nicht auf den Weg bringe. „Wann wird die Bundesministerin hier endlich liefern?“, fragt sich Metzler. In Verbindung mit der Förderung des Ausbaus von Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen müssen auch dringend Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren getroffen werden, um eine „Strom-Lücke“ in der Versorgungssicherheit zu verhindern.
„Wir machen uns weiter für das Aussetzen der Mineralölsteuer stark“, sagt der WKV-Präsident. Ein Zuschuss in Form einer unbürokratischen Gutschrift (z.B. Absetzbetrag, Steuergutschrift) mit entsprechendem Entlastungsausmaß im Verhältnis zu den Netto-Energiekosten sollte bereitgestellt werden. Auch das Aussetzen der CO2-Bepreisung, die ab Juli zum Tragen kommen soll, müsse von der Bundesregierung ernsthaft in Erwägung gezogen werden.
Viele andere Länder seien uns bereits voraus, was unterstützende Maßnahmen anbelangt. Etwa in Bezug auf eine Strompreiskompensation für energieintensive Betriebe nutzen 17 EU-Länder den Beihilferechtsrahmen zur Unterstützung der energieintensiven Industrie.
Ebenso ist eine Verlängerung des aktuellen Kurzarbeitszeitmodells zur Abfederung der Krisenauswirkungen nötig.
„Wir sind uns bewusst, dass wir nicht bei jedem auftauchenden Problem nach dem Staat rufen dürfen. Aber die aktuellen Probleme sind - so wie jene mit der Corona-Pandemie - nicht zuletzt auch Ergebnis von gesundheits-, energie- und sicherheitspolitischen Entscheidungen der vergangenen Monate und Jahre und somit politischer Eingriffe in die unternehmerische Erwerbsfreiheit. Darin liegt auch die Legitimation für unsere Forderung nach staatlicher Unterstützung für besonders betroffene Betriebe“, betont Metzler.