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28.4.2022
Energiepaket im Nationalrat beschlossen
Abgabensenkung und Entlastungen für Pendler
Zur Entlastung der Unternehmen und zur Abmilderung sozialer Härten im Hinblick auf die stark gestiegenen Treibstoffkosten und Energiepreise hat der Nationalrat am 27. April 2022 folgende Maßnahmen beschlossen:
- Senkung der Erdgasabgabe auf das nach EU-Energiebesteuerungsrichtlinie zulässige Mindestbesteuerungsniveau (0,01196 Euro bzw. 0,0038 Euro je m3) für Vorgänge nach dem 30. April 2022 und vor dem 1. Juli 2023
- Senkung der Elektrizitätsabgabe auf das nach EU-Energiebesteuerungsrichtlinie zulässige Mindestbesteuerungsniveau (0,001 Euro je kWh) für Vorgänge nach dem 30. April 2022 und vor dem 1. Juli 2023
- Erhöhung des Pendlerpauschales um 50 % und Vervierfachung des Pendlereuro befristet für die Kalendermonate Mai 2022 bis Juni 2023