Präsident Wilfried Hopfner
© Mauche Daniel

Energiekosten: „Hochspannung im Gewerbe und Handwerk“

Der nun vorliegende Richtlinien-Entwurf zum Energiekostenzuschuss für energieintensive Betriebe wird von der Wirtschaft mit Skepsis bewertet: „In dieser Form wird die Maßnahme de facto den KMU keine Entlastung in der kritischen Energiekosten-Situation bringen“, sind sich WKV-Präsident Wilfried Hopfner und Bernhard Feigl, Spartenobmann des Vorarlberger Gewerbe und Handwerk, einig.

Es brauche – zusätzlich zur dringend benötigten Energiepreisbremse – eine unbürokratische und praxisgerechte Ausgestaltung dieser Richtlinie. „Sie muss unserem Grundsatz entsprechen, dass auch wirklich jeder einzelne Betrieb, der von den horrenden Energiekostensteigerungen betroffen ist, die Möglichkeit hat, eine Förderung zu erhalten“, führt WKV-Präsident Wilfried Hopfner aus. „Selbst in den Branchen, in denen eigentlich eine gute Auftragslage herrscht, bleibt am Ende kein Ertrag mehr übrig beziehungsweise es werden unterm Strich Verluste verbucht, weil die Energiekosten alles auffressen. Geplante Investitionen werden zurückgestellt und neue Projekte gar nicht erst begonnen – die Lage ist existenzbedrohend“, warnt Spartenobmann Bernhard Feigl. Der vorliegende Richtlinien-Entwurf schließt kleine und mittlere Unternehmen de facto durch das first-come-first-serve-Prinzip, die zu geringe Dotierung und die zahlreichen einschränkenden und bürokratischen Bedingungen aus. Im Ergebnis wird kaum ein KMU eine Förderung aus dieser Maßnahme erhalten können, wenn die Bedingungen nicht grundlegend überarbeitet werden: 

Deutliche Kritik

  • Die derzeit angedachte Dotierung mit lediglich 450 Millionen Euro muss unbedingt aufgestockt werden, der Förderzeitraum ist bis mindestens Ende 2022 zu verlängern.
  • Das Prinzip „first come – first serve” ist zu streichen: anders als Großbetriebe haben kleine und mittlere Unternehmen kaum eigene personelle Ressourcen zu komplizierten und zeitaufwändigen Antragstellungen.
  • Es muss auch die Möglichkeit geben, dass ein Antrag noch verbessert werden darf.
  • Die Höhe des pauschalierten Zuschusses und der Untergrenze der Förderung, die derzeit noch nicht bekannt ist, muss so gesetzt werden, dass EPU und KMU nicht ausgeschlossen sind.
  • Zusätzliche bürokratische Beschränkungen, die die Komplexität erhöhen, wie Mindest- und Obergrenzen, sind zu streichen.
  • Es muss ausreichend Zeit zwischen Veröffentlichung der Richtlinie und dem Beginn des Antragszeitraums sein, um den KMU eine Vorbereitung zu ermöglichen. 

Weitere wirksame Maßnahmen umsetzen

„Die Abfederung der explodierenden Energiepreise durch alle ergreifbaren Maßnahmen haben für die Betriebe jetzt oberste Priorität“, sagt Präsident Wilfried Hopfner und fordert einmal mehr ein rasches und entschlossenes Handeln sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene ein. Er plädiert auch für die Wiedereinführung von staatlich besicherten Überbrückungskrediten, damit Liquiditätsengpässe vermieden werden können.  

Energiepreise bedrohen Existenzen

Betroffen seien vor allem Betriebe, die viel Energie benötigen, seien es Bäcker oder Fleischer mit Kühlanlagen oder Betriebe mit energieintensiven Maschinen und Produktionsprozessen wie CNC-Fräsen oder Zerspanung. Ob über Heiz- und Kühlkosten, über den Gas- und Strompreis für Produktionsanlagen oder via Spritpreis für den Transport - praktisch jeder Betrieb im Gewerbe und Handwerk ist von der Kostenexplosion betroffen. 

Spartenobmann Bernhard Feigl: „Jetzt muss gehandelt werden, mit raschen und wirkungsvollen Direktmaßnahmen, damit die Existenz der Betriebe und damit die zahlreichen Arbeits- und Ausbildungsplätze gesichert und die regionale Versorgung der Konsumentinnen und Konsumenten weiterhin zu gewährleistet werden kann. Sonst geht unseren Betrieben nicht ‚nur‘ das umgangssprachliche Licht aus.“

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