

Der Brexit-Deal bringt weitreichende Veränderungen
An Weihnachten haben sich die EU und das Vereinigte Königreich auf ein Handels- und Kooperationsabkommen geeinigt. Ein No Deal konnte abgewendet werden.
In letzter Sekunde haben sich die EU und das Vereinigte Königreich auf ein Handels- und Kooperationsabkommen geeinigt, das die Beziehungen ab 1. Jänner 2021 regelt. Der drohende No Deal konnte abgewendet werden.
Trotz des neuen Abkommens kommt es 2021 zu großen Veränderungen, denn das Vereinigte Königreich scheidet aus dem EU-Binnenmarkt und der Zollunion sowie aus allen Politikbereichen und internationalen Abkomme der EU aus. Die Folge: Der freie Personen-, Waren-, Dienstleistungs und Kapitalverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU wird beendet.
Zollgrenze EU und Vereinigtes Königreich
Mit 1. Jänner trennt eine Zollgrenze das Vereinigte Königreich von der EU. Konkret heißt das Zollanmeldunge für Export und Import, administrativer Aufwand für die Zollverwaltung, Stehzeiten für Transportmittel sowi Kosten für die Erstellung der Warenbegleitpapiere und die Kalkulation des präferenziellen Ursprungs. Zollsätze un Warenkontingente konnten aber vermieden werden. EinS onderstellung hat Nordirland mit dem Verbleib im EU Binnenmarkt.
Transport und Verkehr
Das Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich hält die Verbindungen im Luft-, Straßen- und Seeverkehr aufrecht und unterstützt diese Verkehrsströme, aber es gibt keinen Binnenmarkt mehr. Im Straßenverkehr dürfen Lkw weiterhin Fracht in das Vereinigte
Königreich befördern. Um leere Rückfahrten zu vermeiden, dürfen zwei zusätzliche Beförderungen auf englischem Boden durchgeführt werden. Auch die Transitrechte bleiben bestehen.
Dienstleistungen und Geschäftsreisen
Berufsqualifikationen werden bei der Dienstleistungserbringung nicht mehr automatisch gegenseitig anerkannt. Kurzfristige Geschäftsreisen sind weiter ohne Visum oder Arbeitsbewilligung für eine maximale Dauer von 90 Tagen möglich.
Fairer Wettbewerb
Die EU und das Vereinigte Königreich haben sich auf faire Wettbewerbsbedingungen geeinigt und sich verpflichtet, das Schutzniveau im Bereich Umweltschutz, Klimawandel und Kohlenstoffpreisgestaltung, Sozial und Arbeitnehmerrechte, Steuertransparenz und staatliche Beihilfen beizubehalten. Die EU bzw. österreichische Unternehmen werden sich weiterhin gleichberechtigt mit britischen Unternehmen an Vergabeverfahren im Vereinigten Königreich beteiligen können.
Soziale Sicherheit
Mit der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit wird gewährleistet, dass EU-Bürger und britische Bürger weiterhin im jeweils anderen Land arbeiten, dorthin ziehen oder reisen können und dabei sozialversicherungsrechtlich geschützt sind.