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Das Bestellerprinzip kennt nur Verlierer
Das sogenannte Bestellerprinzip soll – nach Parlamentsbeschluss im Sommer dieses Jahres – mit Anfang 2023 in Kraft treten. Seitens der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder findet man klare Worte zum fragwürdigen Modell, in das der fachliche Input der Immobilien und Vermögenstreuhänder leider nicht eingeflossen ist: „Es vernichtet Jobs und lässt Mieter im Stich – das Prinzip kennt nur Verlierer.“
Das Bestellerprinzip bringt auf den ersten Blick bei einem Mietverhältnis vermeintliche Einsparungen auf Mieter:innenseite, es werden damit derzeit für Mietende erbrachte und von ihnen auch bezahlte Leistungen aufseiten der Vermietenden übertragen. Dies führt zwangsläufig zu einer Verkleinerung des Leistungsbildes für Mieter:innen und verringert die Rechtssicherheit beim Mietvorgang, bei näherer Betrachtung hat davon also niemand Vorteile. Aus Sicht der Fachgruppe bringt dieses Modell Nachteile für Wohnungssuchende, denn sie müssen auf eine professionelle und transparente Beratung und Begleitung von Immobilienmakler:innen bei der Wohnungssuche und beim Vertragsabschluss verzichten. Zudem werden seriöse Angebote am sichtbaren Wohnungsmarkt nach und nach verschwinden, weil die professionelle Aufbereitung durch Makler:innen zunehmend fehlen wird.
„Es besteht die Gefahr, dass Wohnungen aufgrund längerer Verwertungszeiten monatelang leer stehen - wie dies mit dem Kampf gegen den Wohnungsleerstand zusammenpasst, ist nicht erklärlich“ führt Fachgruppengeschäftsführer Hilmar Müller aus. Aus den Erfahrungen anderer Länder kommt hinzu, dass Wohnungssuchende mit Geldforderungen von Vormieter:innen konfrontiert werden könnten, obwohl im österreichischen Mietrecht grundsätzlich ein Ablöseverbot verankert ist. Zudem wird dies auch drastische Folgen für die Branche bringen, denn es betrifft rund 5.500 Immobilien-makler:innen und ihre rund 10.000 Mitarbeitenden in ganz Österreich, die erhebliche finanzielle Verluste erwarten - daneben trifft es auch eng mit der Branche verknüpfte Unternehmen aus den Bereichen Medien, Werbung oder IT-Services.
„Wurden nicht gehört“
Die kürzlich im Rahmen einer Pressekonferenz vorgebrachten Beispiele wurden offenbar bewusst hoch angesetzt, um den Eindruck zu erwecken, wie stark dieser Eingriff der breiten Bevölkerung helfe. So wurde stets die Höchstprovision bei langfristigen beziehungsweise unbefristeten Verträgen herangezogen. Dass überwiegend befristete Mietverhältnisse abgeschlossen werden und daher nur eine Bruttomonatsmiete verrechnet wird, wurde dabei verschwiegen, erklärt Müller. Seitens der Fachgruppe wurde vor den zu erwartenden negativen Auswirkungen für die Branche und die Wohnungssuchenden gewarnt. Die Fachgruppe wird sich im Begutachtungsprozess vehement gegen dieses Vorhaben stellen, denn in der Vergangenheit wurden der Politik bereits konstruktive Vorschläge gemacht und dabei fundiert auf die Auswirkungen in Deutschland seit 2015 verwiesen. Dass dieser Input offensichtlich ignoriert wurde, zeigt auch deutlich auf, dass die Branchenvertreter:innen in den vergangenen Monaten nicht eingebunden waren.