
_getty_images_CentralITAlliance.jpg)
15.4.2022
Corona-Maßnahmen: Bundesregierung kündigt Lockerungen an
Änderungen unter anderem bei FFP2-Maskenpflicht und 3G-Regelungen
Ab 16. April bis voraussichtlich 8. Juli gelten folgende Regelungen:
FFP2-Maskenpflicht gilt:
- in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) für Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen
- in öffentlichen Verkehrsmitteln, Haltestellen und
- in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen etc.)
3G-Regelung gilt:
- in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) für Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen
"Grüner Pass"
- für 3-fach Geimpfte: Verlängerung der Gültigkeit von 9 auf 12 Monate
- für Personen, die 2-fach geimpft und genesen sind: Verlängerung der Gültigkeit von 9 auf 12 Monate
- für Personen, die nur 2-fach geimpt oder nur genesen sind: Gültigkeit 6 Monate
Impfempfehlung:
- 4. Impfung für über 80-Jährige nach 6 Monaten empfohlen, für vulnerable Personen nach individueller Absprache mit Arzt