FFP2 Maskenpflicht
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Corona-Maßnahmen: Bundesregierung kündigt Lockerungen an

Änderungen unter anderem bei FFP2-Maskenpflicht und 3G-Regelungen

Ab 16. April bis voraussichtlich 8. Juli gelten folgende Regelungen:

FFP2-Maskenpflicht gilt:

  • in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) für Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, Haltestellen und 
  • in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen etc.)

3G-Regelung gilt:

  • in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) für Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen

 "Grüner Pass"

  • für 3-fach Geimpfte: Verlängerung der Gültigkeit von 9 auf 12 Monate
  • für Personen, die 2-fach geimpft und genesen sind: Verlängerung der Gültigkeit von 9 auf 12 Monate
  • für Personen, die nur 2-fach geimpt oder nur genesen sind: Gültigkeit 6 Monate

Impfempfehlung:

  • 4. Impfung für über 80-Jährige nach 6 Monaten empfohlen, für vulnerable Personen nach individueller Absprache mit Arzt
Hinweis: Bis zum Vorliegen der entsprechenden Verordnung können sich noch Änderungen ergeben. Sobald die Verordnung vorliegt werden die Corona-FAQs auf wko.at/corona aktualisiert. Die Bundesländer können zusätzliche Sonderbestimmungen erlassen.

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