

„Diese Lockerungen sind längst überfällig“
„Mit den heute von der Regierung verkündeten Lockerungen haben unsere Betriebe endlich wieder Perspektiven und mehr Planungssicherheit. Dieser wichtige Schritt in Richtung Normalität und weg von unnötigen Restriktionen war längst überfällig“, sagt WKV-Präsident Hans Peter Metzler. Jetzt gelte es, einen klaren Herbst-Fahrplan zu definieren, um gewappnet zu sein.
Omikron hat eine neue Phase der Pandemie eröffnet. Die Neubewertung und die heute angekündigten konsequenten Lockerungen der Maßnahmen – bis auf die Maskenpflicht in einigen Bereichen – sind ein positives Signal, betont WKV-Präsident Hans Peter Metzler: „Mit dem 5. März gibt es nun endlich für alle eine klare Perspektive. Die Abschaffung aller nicht mehr notwendigen Maßnahmen im Frühjahr bedeutet eine Entlastung der Betriebe und der Menschen und damit maximale Freiheit im Alltag. Es zeigt sich, dass nun endlich die richtigen Schlüsse gezogen wurden.“
Wie Präsident Metzler bereits vergangene Woche betonte, nehmen viele Länder mit vergleichbaren Entwicklungen seit Wochen sukzessive die Corona-Maßnahmen zurück. Sowohl in Dänemark, Schweden, Irland als auch in Großbritannien und Israel gibt es nur noch wenige Einschränkungen. „Anlass gibt es jetzt jedenfalls genug und wir tun gut daran, ebenfalls diesen Kurs der Lockerungen einzuschlagen. Die Vereinfachung und Vereinheitlichung des aktuellen Vorschriften-Irrgartens ist alternativlos“, sagt Metzler.
Die künftige Corona-Politik müsse sich nun daran orientieren, mit dem Virus im Alltag zu leben. „Jetzt ist die Zeit gekommen, uns von den Corona-Fesseln zu befreien. Massive Eingriffe in die Freiheiten von Bürger:innen sowie der Wirtschaft müssen der Vergangenheit angehören. Was es nun braucht, sind ein klarer Fahrplan und Vorbereitungen für den kommenden Herbst und Winter – damit wir dem Virus einen Schritt voraus sind“, stellt der Präsident klar.
Corona-Maßnahmen: Bundesregierung kündigt weitere Lockerungen an
Ab 19. Februar gilt:
- Umstellung aller 2G Settings auf 3G
- 3G in Seilbahnen, bei Busreisen und auf Ausflugsschiffen
- 3G bei körpernahen Dienstleistungen
- 3G in Sportstätten (statt 2G)
- 3G bei Veranstaltungen (statt 2G)
- 3G als generelle Regel bei der Einreise (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) wird im Laufe der Woche vom 21. Februar eingeführt
- 3G bei Fach- und Publikumsmessen
- FFP2-Maskenpflicht bleibt aufrecht
- In höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser) bleibt für Besucher 2G+ Voraussetzung, wobei Antigen (24h) oder PCR-Tests (72h) gültig sind
- 2,5G für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen sowie Krankenhäusern
- Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr
- Weiterhin Verbot von Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb; Konsumationsverbot ab 51 Personen
- 3G am Arbeitsplatz bleibt bestehen
Ab 5. März gilt:
- Wegfall aller Maßnahmen (z.B. Zutritts-Regelungen, Sperrstunde, Personenobergrenzen etc.), außer für höchst vulnerable Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser > hier gilt 3G für Beschäftigte, Dienstleister und Besucher)
- Öffnung der Nachtgastronomie und Aufhebung des Konsumationsverbots bei Veranstaltungen
- FFP2-Pflicht weiterhin in höchst vulnerablen Settings (Alten- und Pflegeheime/Krankenhäuser), in öffentlichen Verkehrsmitteln, Haltestellen und in Kundenbereichen des lebensnotwendigen Handels (Apotheken, Lebensmitteleinzelhandel, Banken, Postgeschäftsstellen etc.)
- In allen anderen Settings gilt für geschlossene Räume eine FFP2-Empfehlung
- Präventionskonzepte und COVID-Beauftragte überall beibehalten
- 3G als generelle Regel bei der Einreise aus sämtlichen Staaten (ausgenommen Virusvarianten-Gebiete) gilt weiterhin
Hinweis: Bis zum Vorliegen der entprechenenden Verordnung können sich noch Änderungen ergeben. Die Bundesländer können zusätzliche Sonderbestimmungen erlassen.