Cashback-Aktion der Wirtschaftskammer: Jetzt gibt’s Geld für Gutscheine zurück!

Lockdowns treffen Betriebe aus vielen unterschiedlichen Branchen schwer. Um in der Vorweihnachtszeit einen zusätzlichen Kaufanreiz zu schaffen und damit den entstandenen finanziellen Schaden teilweise auszugleichen, starten die Wirtschaftskammern Österreichs eine bundesweite Cashback-Aktion in der Höhe von einer Million Euro, um die heimischen Betriebe nach dem Lockdown zusätzlich zu unterstützen. 

„Gutschein kaufen und bares Geld zurückbekommen! Diese Aktion, die kommenden Montag startet, soll Betriebe in den von der Corona-Pandemie besonders getroffenen Branchen unterstützen“, erklärt WKV-Präsident Hans Peter Metzler. 

Kundinnen und Kunden, die zwischen 13. und 23. Dezember Gutschein-Rechnungen auf der Website wko-cashback.at hochladen, erhalten 20 Prozent des Bruttorechnungsbetrags rückvergütet. Es gilt ein Mindesteinkaufswert von 50 Euro, maximal werden 60 Euro ersetzt. Pro Person darf während dieser Aktion eine Rechnung mit einem Rechnungsdatum ab 13. Dezember 2021 eingereicht werden. Teilnahmeberechtigt sind Rechnungen für Gutscheine – mit wenigen Ausnahmen – fast aller in Österreich ansässigen Handels-, Gewerbe- und Tourismusbetriebe. Nach dem Prinzip „First come, first served“ gilt die zeitliche Reihenfolge der einlangenden Rechnungen. Wenn der Topf vor dem eigentlichen Aktionsende am 23. Dezember ausgeschöpft wurde, ist die Aktion automatisch zu Ende.  

WKV-Präsident Metzler: „Die Cashback-Aktion wird von allen zehn Wirtschaftskammern gemeinsam getragen. So schafft sie in ganz Österreich direkte Kaufanreize. Das unterstützt die Betriebe in den von der Corona-Pandemie besonders getroffenen Branchen und gibt ihnen Schwung für ein erfolgreiches Durchstarten nach dem Ende des Lockdowns.“

Und so funktioniert es:

1. Gutschein einkaufen

Kaufen Sie ab 13. Dezember einen Gutschein von einem österreichischen Betrieb. Ab einem Wert von 50 Euro sind Sie dabei.

2. Rechnung hochladen

Laden Sie die Rechnung mit Kaufdatum des Gutscheins auf dieser Seite hoch. In den Teilnahmebedingungen (wko-cashback.at/teilnahmebedingungen.html) sehen Sie genau, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

3. Geld zurückbekommen

Die eingereichte Rechnung wird überprüft. Entspricht sie den Richtlinien, werden 20 Prozent (bis max. 60 Euro) auf das angegebene Konto überwiesen. 

Alle Details zur Aktion gibt es auf wko-cashback.at

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