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Positionspapier | COVID-Welle im Herbst 2022
Umgang mit einer neuerlichen COVID-Welle im Herbst 2022 – Position der Sparten Handel, Tourismus & Freizeitwirtschaft und Handwerk & Gewerbe
Sehr geehrte Damen und Herren Landesrät:innen,
derzeit ermöglicht uns das Corona Virus eine kurze Verschnaufpause und die Lockerung der Präventionsmaßnahmen. Wir alle genießen die Zeit ohne Maske und Zutrittsregelungen. Allerdings dürfen wir ob der derzeit niedrigen Fallzahlen und damit wiedergewonnenen Freiheit nicht auf den Herbst vergessen. Die Erfahrungen der vergangenen beiden Corona-Jahre haben uns gelehrt, dass die Ruhe trügerisch sein kann und auf die virusfreie Sommerzeit eine neuerliche Eskalation im Herbst folgen kann. Aus diesem Grund appellieren wir eindringlich an die politischen Verantwortlichen, die Zeit zu nützen auf eine neuerliche COVID-Welle vorbereitet zu sein. Stellvertretend für alle Sparten in der WKV ersuchen wir, die Sparten Tourismus & Freizeitwirtschaft sowie die Sparte Handel, folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Orientierung an Best-Practice-Beispielen
Die vergangenen beiden Corona-Wellen wurden von den Nationalstaaten sehr unterschiedlich bewältigt. Praktisch jedes Land hatte seine eigene COVID-Strategie in sehr unterschiedlicher Ausprägung und mit unterschiedlichem Erfolg. Die heimische Präventions- und Sicherheitsstrategie sollte sich daher künftig an jenen Ländern orientieren, die mit deutlich weniger einschneidenden Maßnahmen, erfolgreicher durch die Krisen gekommen sind als Österreich. Das trifft insbesondere auf die Schweiz und Schweden zu, die bis dato mit wesentlich moderateren Maßnahmen eine weitaus geringere Mortalitätsrate (Tote pro 100.000 Einwohner) aufweisen:- Schweiz: 158
- Schweden: 179
- Österreich: 222
(Quelle: John Hopkins University)
Wir fordern daher die Politik auf, diese Best-Practice-Beispiele zu analysieren und daraus die richtigen Schritte für Österreich abzuleiten.
- Keinen Lockdown im Handel, bei den körpernahen Dienstleistern und in der Gastronomie
Aufgrund des erwiesenermaßen geringen Ansteckungsrisikos sowohl im Handel als auch in der Gastronomie, sind weitere Lockdowns weder wirtschaftlich noch epidemiologisch vertretbar. Vor allem in den Innenstädten sind beide Branchen wirtschaftlich voneinander abhängig und die Schließung einer der beiden Branchen, führt zu einer wirtschaftlichen Beeinträchtigung der jeweils anderen. - Sperrstundenregelung
Es hat sich gezeigt, dass vorverlegte Sperrstunden vielfach zu einer Verlagerung der Aktivitäten in den unkontrollierbaren privaten Raum geführt haben und so wenig zur Eindämmung des Corona Virus beigetragen haben. Die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme ist daher in Frage zu stellen. Sollte eine Anpassung der Sperrstundenregelung jedoch notwendig werden, ist es unerlässlich, dass die Sperrstunde in der Gastronomie nicht vor 23:00 Uhr fällt. Ansonsten ist weder ein einigermaßen wirtschaftlich rentables Abendservice möglich. In der Hotellerie darf die Sperrstunde nicht vor 24:00 Uhr liegen und ein Barbetrieb muss aufrecht erhalten werden können. Auch sollte es zu den Weihnachtsfeiertagen und sowie zu Silvester zu keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Sperrstunde kommen. Die vergangene Wintersaison hat gezeigt, dass viele Touristen auf Nachbarländer mit weniger strikten Maßnahmen ausgewichen sind. Diese zurückzugewinnen wird ohnedies keine leichte Aufgabe sein. - Quarantäneregelungen mit Augenmaß– symptomlose Arbeitnehmer:innen sollen arbeiten können
Eine behördlich verordnete Quarantäne sollte eigenverantwortlich und im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Arbeitgebenden nach mindestens zwei symptomfreien Tagen am sechsten Tag der Quarantäne beendet werden können. Zudem müssen ausreichend Freiteste-Kapazitäten gegeben sein und die Richtigkeit dieser Tests gewährleistet werden.
- Keine Kapazitätsbeschränkungen und FFP2-Maskenpflicht in Bergbahnen
Selbst in großen und langen Pendelbahnen beträgt die Verweildauer keine 15 Minuten. Darüber hinaus ist auch in geschlossenen Fahrbetriebsmitteln stets ein hoher Luftaustausch durch natürliche Belüftung garantiert, der weitaus höher als beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln ist. Das Tragen von FFP2-Masken und Kapazitätsbeschränkungen machen daher epidemiologisch wenig Sinn und verärgern zudem die Fahrgäste. Darüber hinaus können Kapazitätsbeschränkungen zu Menschenansammlungen in den Anstehbereichen führen und sind daher eher kontraproduktiv.
- Verständliche, nachvollziehbare und auch praktikable Maßnahmen
Grundsätzlich darf es aufgrund der gemachten Erfahrungen der vergangenen zwei Jahre nicht mehr zu einem Lockdown kommen. Sollte die Situation dennoch einen solchen erforderlich machen, dürfte es in Mischbetrieben wie beispielsweise dem Kfz-Bereich nicht mehr dazu führen, dass der Verkauf behördlich geschlossen wird, die Reparaturannahme aber geöffnet bleibt. Eine derartige Situation stiftet bei Kund:innen Verwirrung und ist logisch nicht nachvollziehbar. Den daraus entstandenen Unmut bekommen in Folge die Mitarbeitenden des Kfz-Betriebs zu spüren, was wiederum deren Motivation beeinträchtigt. - Angestellte und Unternehmer:innen sind keine Kontrollorgane
Die Übertragung der Kontrollinstanz auf die Mitarbeitenden der Betriebe hinsichtlich des G-Status von Gästen oder Einkaufenden ist unzulässig und muss vermieden werden. Die Kontrolle der Einhaltung von Corona-Präventionsmaßnahmen obliegt den Behörden und kann nicht an einfache Bürger delegiert werden. - Moderate Einreiseregelung – Keine 3-G-Pflicht
Sollte eine Einreiseverschärfung unabdingbar werden, ersuchen wir diese mit dem nötigen Augenmaß nur auf Hochrisikogebiete anzuwenden. Wie die Vergangenheit gezeigt hat, ist die Kontrolle der 3-G-Pflicht an den Grenzen und in den Tourismusbetrieben mit hohem personellem und finanziellem Aufwand verbunden und hat sich zudem als wenig wirkungsvoll erwiesen. Die Einreisebestimmung müssen an etwaige Testmöglichkeiten im In- und Ausland angepasst werden. - Vorarlberger Weg
Die Bundesländer brauchen die Möglichkeit, ihrer geografischen Situation entsprechend eigene Maßnahmen zu ergreifen und diese an die Gegebenheiten der Grenzländer anpassen zu können. Sonst kommt es wieder zur eigentümlichen Situation, dass man zwar Ein- oder Ausreisen darf, die gegenteilige Richtung aber strafbar wäre. Wenn Maßnahmen nach dem Gießkannen-Prinzip für ganz Österreich festgelegt werden, wird keinerlei Rücksicht auf regionale Unterschiede genommen. Ein Beispiel hierfür wäre der Wintertourismus, der in den einzelnen Bundesländern stark divergiert. - Mund-Nasen-Schutz (MNS)
MNS ja, aber keine FFP2-Maskenpflicht in Handel und Gastronomie. Die hohe Schutzwirkung der FFP2-Maske ist unumstritten, bei langer Tragedauer und für bestimmte Personengruppen kann sie aber auch gesundheitsschädlich sein. Daher sollte sie nur in jenen Bereichen angeordnet werden, wo es zu einer Konzentration vulnerabler Gruppen kommt, wie beispielsweise in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, etc. In allen anderen Bereichen sollte auf einen einfachen Mund-Nasen-Schutz zurückgegriffen werden. - Planbarkeit und Vorbereitung
Eine gute Planung und Vorbereitung sind das Um und Auf für den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen. Daher sollten allfällige Maßnahmen wesentlich früher als bisher angekündigt werden – nach mehr als zwei Jahren sollte das Pandemiemanagement genügend Erfahrung hierzu haben. Ferner sollten Ankündigung und die dazu entsprechenden Verordnungen gleichlautend sein und in einem engen zeitlichen Zusammenhang stehen. Wenn die Verlautbarung der Verordnung in der Nacht vor ihrem Inkrafttreten erfolgt – diese Erfahrung mussten wir als Interessenvertretung leider sehr häufig in den vergangenen zwei Jahren machen – dann hat das mit Planbarkeit wenig zu tun. Schließlich sollten die Verordnungen und die begleitenden Materialien klarer und auch für Nicht-Juristen verständlich formuliert werden. - Steigerung der Impfbereitschaft
Was jetzt schon dringend nötig wäre, ist die Steigerung der Impfbereitschaft. Mit der momentan laufenden Kampagne wird dieses Ziel wahrscheinlich verfehlt. Wenn man auf Freiwilligkeit setzt, wird es mehr als salbungsvolle Worte brauchen. Mit Appellen an die Vernunft, die Solidarität oder die Eigenverantwortung konnten bisher nur 70 Prozent der Bevölkerung zu einer Impfung bewogen werden. Obwohl darüber bereits viel und sehr kontrovers diskutiert wurde, wird man einen monetären Anreiz abermals ins Auge fassen müssen. Gerade jetzt, wo auch intensiv über Möglichkeiten zur Abfederung der galoppierenden Inflation nachgedacht wird, könnte man damit mehrfachen Nutzen stiften. Eine Gutscheinaktion mit bestehenden regionalen Gutscheinen wäre einerseits eine gute Motivation und hätte andererseits auch einen wirtschaftlichen Effekt für die ohnehin stark in Mitleidenschaft gezogenen Unternehmen der Region.
- Kommunikation
Es bedarf einer verlässlichen und frühzeitigen Kommunikation, die auf eine ständige Ankündigungspolitik verzichtet. Pressekonferenzen, die einzig dazu dienen, einen weiteren Pressetermin anzukündigen, um an diesem weitere Maßnahmen zu kommunizieren, sorgen für Unmut in der Bevölkerung. Wenn Ankündigungen gemacht werden, sollten diese auch Gewicht haben und dadurch zur notwendigen Sicherheit für alle Unternehmen und Angestellten beitragen. Nur so gelingt es unseren Gästen einen schönen Aufenthalt in Österreich zu bieten und unseren Wirtschafts- und Arbeitsstandort nicht zu gefährden. - Förderungen
Bei zukünftigen Förderregimen müssen Handelsbetriebe in Tourismusregionen anders betrachtet werden, wie Handelsbetriebe in Ballungsräumen. Denn wenn die Kaufkraft aufgrund von Einreisebeschränkungen außer Landes bleibt, brauchten diese dieselben Fördermaßnahmen wie Tourismusbetriebe.
Geschätzte Regierungsmitglieder! Uns ist bewusst, dass die Bewältigung der COVID-Krise den Entscheidungsträger:innen viel Mut, Verantwortungsbewusstsein und Kraft abverlangt. Andere Länder wie beispielsweise die Schweiz oder Schweden haben uns jedoch gezeigt, dass ein Leben mit wesentlich moderateren Maßnahmen durchaus möglich ist und mit Stand jetzt sogar zu weniger wirtschaftlichem Schaden und weniger COVID-Toten geführt haben.