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24.3.2021
COVID-19 Sonderbestimmungen für Vorarlberg - Infoseite
Die 4. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung sieht Lockerungen für das Bundesland Vorarlberg vor. Seit dem 15. März gilt abweichend von den bundesweiten Regelungen Folgendes:
Gastronomie:
- FFP2-Maskenpflicht für Betreiber, Mitarbeiter und Kunden
- Testpflicht für Kunden (Antigen-Tests gelten 48 h/PCR-Tests 72 h) und Mitarbeiter mit unmittelbarem Kundenkontakt (wöchentlich)
- 2 Meter Abstand
- Besuchergruppen: max. 4 Erwachsene aus 2 Haushalten + maximal 6 minderjährige Kinder oder Personen, die im gemeinsamen Haushalt leben
- keine Selbstbedienung
- Konsumation von Speisen und Getränken nur am Verabreichungsplatz
- bei mehr als 50 Sitzplätzen: Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragter
- verpflichtende Erhebung von Kontaktdaten
Kultur- und Freizeiteinrichtungen
- FFP2-Maskenpflicht für Betreiber, Mitarbeiter und Kunden
- maximal halbe Kapazität, höchstens 100 Personen
- Testpflicht für Kunden (Selbsttests gelten 24 h, Antigen-Tests 48 h/PCR-Tests 72 h) und Mitarbeiter mit unmittelbarem Kundenkontakt (wöchentlich)
- 1 Meter Abstand
- keine Speisen und Getränke
- Präventionskonzept
- verpflichtende Erhebung von Kontaktdaten
Veranstaltungen
- Sitzplätze müssen zugewiesen und gekennzeichnet werden
- FFP2-Maskenpflicht für Veranstalter, Mitarbeiter und Teilnehmer
- maximal halbe Kapazität, höchstens 100 Personen
- Testpflicht für Teilnehmer (Selbsttests gelten 24h, Antigen-Tests 48 h/PCR-Tests 72 h) und Mitarbeiter mit unmittelbarem Kundenkontakt (wöchentlich)
- 1 Meter Abstand
- keine Speisen und Getränke
- ab 10 Teilnehmern: Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragter
- verpflichtende Erhebung von Kontaktdaten
Kinder- und Jugendsport
- Outdoor: 20 Personen + 3 getestete Betreuungspersonen
- Indoor: 10 getestete Personen + 2 getestete Betreuungsperson
außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit
- Outdoor: 20 Personen + 3 getestete Betreuungspersonen
- Indoor: 10 getestete Personen + 2 getestete Betreuungsperson
- Präventionskonzept
- verpflichtende Erhebung von Kontaktdaten
Weitere Informationen zu (zusätzlichen) regionalen Maßnahmen und Gesundheitsschutzauflagen finden Sie auf corona-ampel.gv.at.