Dieter Bitschnau
© clavis

Abmahnungen dürfen nicht salonfähig werden!

„Fragwürdige, massenhafte Klagsdrohungen unter dem Deckmantel des Datenschutzes dürfen in Österreich nicht Fuß fassen“, stellt Dieter Bitschnau, Obmann der Sparte Information und Consulting, klar. Seitens der Wirtschaftskammer werden alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft, um gegen die aktuelle Abmahnwelle vorzugehen.

Weil sie auf ihrer Website Google Fonts eingesetzt und damit angeblich die Datenschutzbestimmungen verletzt haben sollen, haben zigtausende Unternehmer:innen eine Abmahnung eines niederösterreichischen Anwalts erhalten. Der Obmann der Sparte Information und Consulting in der Wirtschaftskammer Vorarlberg, Dieter Bitschnau, findet hierfür klare Worte: „Abmahnwellen wie die aktuelle dürfen nicht zur Gewohnheit werden! Nach mehr als vier Jahren Datenschutzgrundverordnung zeigt sich einmal mehr, dass die DSGVO derart komplex ist, dass es trotz größter Bemühungen seitens unserer Unternehmen beinahe unmöglich ist, hier rechtssicher zu agieren.“ Es entstehe der Eindruck, dass die DSGVO kaum zu einem besseren Datenschutz der Betroffenen beigetragen habe, sondern vorrangig von unseriösen Einzelpersonen genutzt werde, um sich auf Basis einer komplexen und in vielen Bereichen unklaren Rechtslage persönlich zu bereichern, betont der Spartenobmann. 

Aktuell gelte es aber, die betroffenen Mitglieder bestmöglich zu unterstützen. „Die Wirtschaftskammer wird alle juristischen Möglichkeiten nutzen, um gegen die Abmahnwelle vorzugehen“, informiert Bitschnau. Unter anderem strebe man einen Musterprozess an. Der Spartenobmann erwartet sich zudem ein rasches Vorgehen der Rechtsanwaltskammer gegen den niederösterreichischen Anwalt. 

Datenschutzbehörde muss für Klarheit sorgen
Mehr Klarheit wünscht sich der Spartenobmann in diesem Zusammenhang auch von der Datenschutzbehörde selbst: „Schließlich obliegt dieser die Entscheidung hinsichtlich rechtlicher Interpretationen der DSGVO.“ Es sei daher begrüßenswert, dass die Datenschutzbehörde nun ein amtswegiges Prüfverfahren zur Nutzung von Google Fonts eingeleitet hat, um zu klären, ob die Weitergabe der IP-Adresse tatsächlich gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung verstößt. „Unsere Unternehmen brauchen jetzt aber schnellstmöglich eine klare Auskunft der Datenschutzbehörde, ob im Falle der aktuellen Abmahnwelle das vom Anwalt gestellte Auskunftsbegehren gemäß DSGVO tatsächlich beantwortet werden muss oder mit der Begründung eines ‚exzessiven Abfrageverhaltens‘ abgelehnt werden kann“, stellt Dieter Bitschnau klar. Die Priorität liege darauf, Rechtssicherheit für die betroffenen Betriebe zu erzielen.

Weitere Newsmeldungen

Wasserstoff-Technologien: Wichtige Rolle für die Energiewende

Wasserstoff-Technologien: Wichtige Rolle für die Energiewende

Nächster Schritt nach der Errichtung einer Pilotanlage an der HTL Dornbirn: Vorarlbergs Industrie organisierte Wasserstoff-Exkursion nach Tirol und ins Südtirol für HTL-Lehrer:innen.

2.6.2023
Mehr lesen

Teuerung trübt die kommende Winterbuchungslage

Stimmungsbarometer in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft: Preisanstiege sind die aktuell größte Herausforderung für die Branche.

1.6.2023
Mehr lesen

Arbeiterkammer argumentiert bei Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung unvollständig

Inflation: Fakten lassen sich nicht wegdiskutieren, auch nicht durch einseitige oder nur Teilaspekte berücksichtigende Lösungsansätze. „Die Arbeiterkammer muss da schon etwas genauer hinschauen“, sagt WKV-Präsident Wilfried Hopfner.

31.5.2023
Mehr lesen
zurück zur News- & Meinungenübersicht