

Abmahnungen dürfen nicht salonfähig werden!
„Fragwürdige, massenhafte Klagsdrohungen unter dem Deckmantel des Datenschutzes dürfen in Österreich nicht Fuß fassen“, stellt Dieter Bitschnau, Obmann der Sparte Information und Consulting, klar. Seitens der Wirtschaftskammer werden alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft, um gegen die aktuelle Abmahnwelle vorzugehen.
Weil sie auf ihrer Website Google Fonts eingesetzt und damit angeblich die Datenschutzbestimmungen verletzt haben sollen, haben zigtausende Unternehmer:innen eine Abmahnung eines niederösterreichischen Anwalts erhalten. Der Obmann der Sparte Information und Consulting in der Wirtschaftskammer Vorarlberg, Dieter Bitschnau, findet hierfür klare Worte: „Abmahnwellen wie die aktuelle dürfen nicht zur Gewohnheit werden! Nach mehr als vier Jahren Datenschutzgrundverordnung zeigt sich einmal mehr, dass die DSGVO derart komplex ist, dass es trotz größter Bemühungen seitens unserer Unternehmen beinahe unmöglich ist, hier rechtssicher zu agieren.“ Es entstehe der Eindruck, dass die DSGVO kaum zu einem besseren Datenschutz der Betroffenen beigetragen habe, sondern vorrangig von unseriösen Einzelpersonen genutzt werde, um sich auf Basis einer komplexen und in vielen Bereichen unklaren Rechtslage persönlich zu bereichern, betont der Spartenobmann.
Aktuell gelte es aber, die betroffenen Mitglieder bestmöglich zu unterstützen. „Die Wirtschaftskammer wird alle juristischen Möglichkeiten nutzen, um gegen die Abmahnwelle vorzugehen“, informiert Bitschnau. Unter anderem strebe man einen Musterprozess an. Der Spartenobmann erwartet sich zudem ein rasches Vorgehen der Rechtsanwaltskammer gegen den niederösterreichischen Anwalt.
Datenschutzbehörde muss für Klarheit sorgen
Mehr Klarheit wünscht sich der Spartenobmann in diesem Zusammenhang auch von der Datenschutzbehörde selbst: „Schließlich obliegt dieser die Entscheidung hinsichtlich rechtlicher Interpretationen der DSGVO.“ Es sei daher begrüßenswert, dass die Datenschutzbehörde nun ein amtswegiges Prüfverfahren zur Nutzung von Google Fonts eingeleitet hat, um zu klären, ob die Weitergabe der IP-Adresse tatsächlich gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung verstößt. „Unsere Unternehmen brauchen jetzt aber schnellstmöglich eine klare Auskunft der Datenschutzbehörde, ob im Falle der aktuellen Abmahnwelle das vom Anwalt gestellte Auskunftsbegehren gemäß DSGVO tatsächlich beantwortet werden muss oder mit der Begründung eines ‚exzessiven Abfrageverhaltens‘ abgelehnt werden kann“, stellt Dieter Bitschnau klar. Die Priorität liege darauf, Rechtssicherheit für die betroffenen Betriebe zu erzielen.